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Gemeinde Neuheim
Preise und Gebühren
1 Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr beträgt pro m3 umbauten Raumes gemäss SIA-Norm (ohne Zuschlag) gemäss Art. 61 des Wasserversorgungsreglementes:
| A: |
für Wohnbauten, An- und Nebenbauten |
CHF |
11.00 |
| B: |
für öffentliche Bauten, die im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft stehen |
CHF |
7.00 |
| C: |
für reine Industriebauten innerhalb der Industrie- und der Wohn- und Gewerbezone
(bei gemischten Bauten wird die Gebühr gemäss Lit. A - D nach Ausmass aufgeteilt) |
CHF |
7.00 |
| D: |
für landwirtschaftliche Bauten
(bei gemischten Bauten wird die Gebühr gemäss Lit. A - D nach Ausmass aufgeteilt) |
CHF |
7.00 |
Die Mindestgebühr pro Anschluss beträgt |
CHF |
3'000.00 |
2 Wasserbezugsgebühren
| Grundgebühr |
Die jährliche Grundgebühr wird ohne Rücksicht auf den Wasserverbrauch geschuldet und beträgt pro Messstelle respektive Anschluss für Zählermiete, Unterhalt und Ablesung |
CHF |
100.00 |
| Kubikmeterpreis |
Die Gebühr für bezogenes Wasser beträgt pro m3 |
CHF |
1.60 |
| Zeitlich begrenzte Wasserabgabe |
Die Gebühr für einen zeitlich begrenzten Wasserbezug ab Hydranten oder anderen Bezugsstellen wird vom Gemeinderat nach Massgabe des Wasserverbrauches und der Dauer des Wasserbezuges festgelegt. |
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| Bauwasser |
Die Gebühr für den Bauwasserbezug beträgt 5 % der Anschlussgebühr |
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Gebührenanpassung
Sämtliche Gebühren gemäss Ziffer 1 und 2 dieses Tarifs basieren auf dem Landeskostenindex für Konsumentenpreise, Stand Dezember 1997. Der Gemeinderat ist ermächtigt, die Gebühren der Teuerung entsprechend anzupassen.
Die Wasserbezugsgebühr kann vom Gemeinderat jährlich den Verhältnissen entsprechend angepasst werden.
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