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Zuger Trinkwasserversorgungen

Über Ihr Trinkwasser

Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23.11.2005 sind alle Wasserversorgungen verpflichtet, ihre Konsumentinnen und Konsumenten mindestens ein Mal pro Jahr über die Trinkwasserqualität zu informieren.

Sie finden die Werte Ihrer Versorgung, zusammen mit weiteren Informationen auf dieser Website.

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