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Über Ihr Trinkwasser
Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser
vom 23.11.2005 sind alle Wasserversorgungen verpflichtet, ihre
Konsumentinnen und Konsumenten mindestens ein Mal pro Jahr über die
Trinkwasserqualität zu informieren.
Sie finden die Werte Ihrer Versorgung, zusammen mit weiteren Informationen auf dieser Website.
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